Wohnflächenberechnung
Für Eigentümer von Wohnungen und Häusern ist es aus verschiedenen Gründen ratsam, die exakten Maße und Wohnflächen ihrer Immobilien zu kennen. Denn möchten Sie Veränderungen am Wohnraum vornehmen, z.B. einen Anbau, Wände entfernen oder das Haus verkaufen, ist hierfür ein verlässlicher Grundriss oder Aufmaß die Basis aller weiteren Schritte. Doch meist fällt erst dann auf, dass es keine aktuellen oder verlässlichen Daten zu den Grundrissen und Wohnflächen gibt. Nun führt der nächste Weg meist zum Grundbuchamt, wo Sie sich umständlich und gegen Bezahlung einen häufig alten Grundrissplan Ihres Eigentums ausstellen lassen können. Meist sind diese Pläne jedoch nicht mehr aktuell oder bei älteren Immobilien gar nicht mehr vorhanden. Nun bleibt Ihnen als Eigentümer nichts anderes übrig als das Gebäude oder die Wohnung selbst zu vermessen und die Wohnfläche umständlich manuell zu berechnen. Das bringt nicht nur einen enormen Aufwand, sondern unter Umständen auch einen Zeitverzug oder falsche Berechnungsergebnisse und somit finanzielle Rückschläge mit sich. Daher fertige ich für Sie Wohnflächenberechnungen nach WoFlV oder DIN 277 an, die eine verlässliche Aussage über die Wohnfläche Ihrer Immobilie treffen.
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Weitere Informationen
Reguläre Wohnimmobilien (Wohnungen, Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser bis 180 Quadratmeter Netto-Grundfläche). Sollte Ihre Anfrage nicht unter diese Kriterien fallen, stellen Sie bitte eine Anfrage für ein individuelles Angebot
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WoFlV
Die Wohnflächenverordnung gibt genau an, welche Teile einer Wohnung zur Wohnfläche gehören und welche nicht. Außerdem hat sie genaue Vorstellungen davon, in welchem Umfang die Flächen in die Berechnung einfließen dürfen.
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DIN 277
Mit der Norm DIN 277 zu „Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken im Hochbau“ wird die Grundfläche von Bauwerken, Wohnungen oder Räumen berechnet. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Grundfläche nach Nutzen eingeteilt wird.
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