Die Bewertung Ihrer Immobilie erfolgt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und basiert auf drei standardisierten Bewertungsmethoden:
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert Ihrer Immobilie anhand von Verkaufspreisen ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage ermittelt. Dieses Verfahren wird häufig für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser angewendet.
Ertragswertverfahren
Diese Methode kommt insbesondere bei vermieteten Immobilien wie Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten zum Einsatz. Der Wert ergibt sich aus den zu erwartenden Mieteinnahmen, abzüglich der Bewirtschaftungskosten, und unter Berücksichtigung eines marktüblichen Zinssatzes.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren wird vor allem bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern oder besonderen Immobilien angewendet. Dabei wird der Wert aus den Herstellungskosten des Gebäudes, abzüglich einer Alterswertminderung, sowie dem Bodenwert ermittelt.